Julia Nentwich betreut Arbeiten, die in den Themenbereichen Gender, Diversity und Change liegen. Themen und Fragestellungen können im Kontext ihrer aktuellen Forschung gefunden oder aber aus eigenen Ideen entwickelt werden.
Sobald ich einer Betreuung Ihrer Arbeit grundsätzlich zugestimmt habe, können Sie sich Termine in meiner Sprechstunde reservieren. Hierfür wählen Sie einen 15-Minuten-Slot auf der Plattform "setmore" aus:
https://julianentwich.setmore.com/
Wählen Sie "Sprechstunde" und "Julia Nentwich" aus und reservieren Sie einen der angebotenen Termine. Ich rufe Sie zur vereinbarten Uhrzeit auf MS Teams an.
Falls keine Termine mehr vorhanden sein sollten, buchen Sie "Julia Nentwich Zusätzliche Zeit".
Bei allen Arbeiten, insbesondere aber den empirischen, gilt: man weiss am Anfang noch nicht, was das Ergebnis sein wird! Es ist darum nicht möglich, eine fertige Gliederung nach der ersten Besprechung der Arbeit zu erstellen. Entschieden werden kann die Fragestellung und das Thema, auch kann eine theoretische Richtung vorgegeben werden. Was aber genau im Zentrum der Arbeit stehen wird, kann nur über die empirische Analyse entschieden werden!
Für Bachelorarbeiten in BWL ist eine mündliche Präsentation verpflichtend. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Weisungen des Studiensekretariats (Art. 5.17, 5.18) vom 1. August 2023 und den FAQ des Bachelor BWL.
Für die von mir betreuten Arbeiten gilt folgendes:
Sie können Ihr Thema empirisch oder mit einem (systematischen) Literaturüberblick bearbeiten. Bei empirischen Vorhaben sollten Sie allerdings das hierfür notwendige Vorwissen in einem Kurs zu qualitativen Forschungsmethoden erworben haben. Bei empirischen Arbeiten ist zwingend ein methodologisches Kapitel notwendig. Welche Methode, welches Vorgehen wurde ausgewählt und durchgeführt? Vor welchen wissenschaftstheoretischen Annahmen? Wie genau wurde das allgemein Vorgehen auf die eigene Fragestellung und Materialsammlung angewendet?
Zusicherung der Anonymität
Bei empirischen Arbeiten mit z.B. Interviews mit Expertinnen oder Experten ist es wichtig, die Anonymität zuzusichern. Das bedeutet, dass mit der Aufzeichnung des Interviews wie auch den Transkripten sorgfältig umgegangen werden muss. Es muss sichergestellt sein, dass diese Daten nicht auf vielfältigen Datenträgern „auf Reisen gehen“. Ich empfehle, solche Daten auf einer externen Festplatte o.ä. am Arbeitsplatz zu speichern.
In der Arbeit sind zwingend Pseudonyme für die Interviewpartner zu verwenden und die Beschreibung des Samples muss so erfolgen, dass Personen nicht klar erkennbar sind. Möglich ist dies z.B., indem man statt des Unternehmens nur die Branche erwähnt und für die Person lediglich die Funktionsbeschreibung. Das Unternehmen kann offengelegt werden, wenn hierfür das Einverständnis schriftlich vorliegt und alle Interviewpartner darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Wird das Unternehmen offen genannt, so ist es nicht möglich, die Personen mit Funktionsbeschreibungen zu nennen. Ist es schwierig, die Anonymitätszusicherung umzusetzen, kann die Arbeit als vertraulich eingestuft werden. Sie ist dann nicht frei im Bibliothekskatalog verfügbar und darf nur mit Einverständnis von Betreuerin und Verfasser/in an Dritte weitergegeben werden.
Abgabe der Daten
Interviewtranskripte gehören nicht in die abzugebende Arbeit. Der Ergebnisteil muss so verfasst sein, dass mit Originalzitaten aus dem Material ausreichend dokumentiert wird, welche Aussagen gemacht wurden. Um jedoch nochmals genauer in das Material schauen zu können bitte ich um eine zusätzliche Abgabe der Interviews und Transkripte per File Transfer o.ä..
Die folgenden Empfehlungen sind in Ergänzung zu den offiziellen Merkblättern zu verstehen. Der Umfang der Arbeit variiert je nach Programm. Die aktuell geltenden Bestimmungen sind in der jeweiligen Studienordnung zu finden, eine Übersicht geben die Weisungen des Studiensekretärs (S. 36-38).
Empirische Arbeiten: 10% Einleitung 20-30% Theorie und Stand der Forschung 10% Methode und Analyseverfahren 50% Empirie 10% Schluss | Theoretische Arbeiten: 10% Einleitung 10% Methode und Analyseverfahren 70% Theorie und Stand der Forschung 10% Schluss |
Die Sprache der Arbeit ist zwingend diskriminierungsfrei. Im HSG Sprachleitbild werden
hierzu explizit sprachliche Ungleichbehandlungen aufgrund von Alter, Hautfarbe, Geschlecht,
Sprache, nationaler oder sozialer Herkunft etc. als diskriminierend erwähnt. Auch
Zitationsstile wie z.B. der APA-Style beinhalten Regelungen zur diskriminierungsfreien
Sprache.
„Wir pflegen einen fairen Umgang mit anderen Menschen und verwenden eine in Wort und Bild diskriminierungsfreie Sprache. In dieser Ausdrucksweise sprechen wir alle Gruppen an, formulieren wertfrei und stellen Personen(-gruppen) differenzierend dar, ohne auf Klischees zurückzugreifen.“ (HSG Sprachleitbild)
In Bezug auf das Geschlecht ist zu unterstreichen, dass Frauen in keinem Text nur
„mitgemeint“ sein sollten. Das generische Maskulinum führt erwiesenermassen dazu, dass
Frauen vergessen werden. Es sind darum sprachliche Lösungen zu finden, die diesem
Umstand Rechnung tragen.
Der Sprachleitfaden der HSG bietet weitere Informationen und Inspiration.
Weiter findet sich auf "geschickt gendern" eine kreativ-inspirierende Fundgrube.
Ich empfehle, die Literatur bereits bei einer Bachelor-Arbeit mit einer speziellen
Software zu verwalten. Dies ermöglicht nicht nur ein korrektes Anwenden des richtigen
Zitierstils beim Schreiben, sondern hilft bereits bei der Literaturrecherche zu archivieren und zu
ordnen. Beim Lesen können Zusammenfassungen übersichtlich gespeichert werden.
Als Freeware-Lösung empfehle ich zotero.